Blinkpflicht bei abknickender Vorfahrtstraße
Grundregeln
Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße ist das Blinken erforderlich, wenn Sie:
- der Vorfahrtstraße folgen möchten und nach links abbiegen
- die Vorfahrtstraße nach rechts verlassen möchten und nicht geradeaus weiterfahren
Ausnahmen
Das Blinken entfällt, wenn Sie
- geradeaus weiterfahren
- sich auf der abknickenden Vorfahrtstraße befinden und dieser folgen
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